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Beweislast

Im Bereich des großen Komplexes der Beweislastverteilung ist die Umkehr der Kausalitätsbeweislast wegen groben Behandlungsfehlers (§ 630 h V 1 BGB) – nach der Erstreckung dieser Kausalitätsbeweislastumkehr auf die Tierarzthaftung – nun auch (mit Grund) auf (nicht medizinische) Hausnotrufdienste erstreckt worden. Einen groben Behandlungsfehler kann es begründen, wenn – trotz des künftig wohl relativierten Fernbehandlungsverbots (oben I) – ein Arzt im Bereitschaftsdienst (zB am Wochenende) davon absieht, den Patienten persönlich zu untersuchen und sich darauf beschränkt, ihm nur telefonisch das Aufsuchen des örtlichen Facharztes am darauf folgenden Werktag zu empfehlen. Maßgeblich ist die Verletzung des medizinischen Sorgfaltsstandards (§ 630 a II BGB), dessen Unterschreitung im Hinblick auf die Sicherheit der Patienten auch künftig (ungeachtet standesrechtlicher Auflockerungen) haftungsbewehrt sein kann. (NJW 2018, 1725, beck-online)

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04.08.2025Empfehlung! Wir wollen uns ganz herzlich bei Herrn RA Graf und seinem Team bedanken, dass er bei unseren Fall trotz für uns ungünstigen Bedingungen und diversen ungerechtfertigten Widrigkeiten seitens unserer Versicherung so professionell, empathisch und zielstrebig eine Lösung angestrebt hat und für uns einen sehr guten Vergleich erzielt hat - wie auch in zwei weiteren Fällen bei ihm zuvor. Besonders schätzen wir seine klaren Erklärungen und guten Empfehlungen in einem von uns ja kaum zu überschauenden rechtlichen Feld und die immer gut verständlichen Absprachen und Informationen bei jedem Schritt. Wir konnten uns immer vertrauensvoll an ihn wenden und er hat mit Freundlichkeit und Klarheit den jeweiligen Stand erklärt und unsere Optionen aufgezeigt. Wir als ganze Familie finden, dass Herr RA Graf und seine Kanzlei uneingeschränkt zu empfehlen ist und können jedem, der eine fundierte und erfahrene rechtliche Beratung benötig Herrn Graf und sein Team nur empfehlen und danken ihm für seinen großen beruflichen und persönlichen Einsatz für uns.
01.07.2025Empfehlung! Ich möchte mich herzlich bei meinen beiden Anwälten, Herrn Rechtsanwalt Graf und Frau Rechtsanwältin Wesselkamp, sowie dem gesamten Team der Kanzlei für ihre hervorragende Arbeit im Bereich Arzthaftung bedanken. Von Anfang an überzeugten sie durch höchste Professionalität und Kompetenz. Besonders beeindruckt hat mich, dass ich stets umfassend und verständlich über jeden Schritt informiert wurde. Rückmeldungen erfolgten immer schnell und zuverlässig, sodass ich jederzeit wusste, woran ich bin. Das Vertrauen in ihre Expertise ist für mich absolut gegeben, ich konnte mich jederzeit vollkommen auf sie verlassen. Diese Kanzlei kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen – hier wird Service großgeschrieben und man fühlt sich bestens aufgehoben. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
30.05.2025Empfehlung! Ich wurde von Anfang an sehr gut betreut. Das Team hat sich vollständig um die Abwicklung gekümmert und ich konnte mich auf die Genesung konzentrieren. Mit dem Ergebnis bin ich mehr als zufrieden!
19.05.2025Empfehlung! Sehr kompetent und kundenorientiert, sehr zu empfehlen!
15.04.2025Empfehlung! Sehr freundliche und kompetente Anwälte zu denen man einfach Vertrauen haben kann, vielen Dank dafür
10.03.2025Empfehlung! Sehr geehrte Damen und Herren, den einzigen Punkt, wo es wahrscheinlich keiner Verbesserung Bedarf ,war der von Zeit zu Zeit persönliche auch Face to Face Austausch ,welcher aus den bekannten Gründen speziell zu Beginn nicht stattfinden konnte. Nochmals besten Dank für die Unterstützung in den letzten Jahren MfG Trippold
27.02.2025Empfehlung! Sehr zufrieden, Exzellente Spezialisten im Bereich Medizinrecht.

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