Gesundheit ist höchstes Menschengut. Moderne Medizin und ihre Technik schenken den Menschen immer mehr Lebensjahre. Das ist erfreulich. Eine Kehrseite dieser grundsätzlich positiven Entwicklung: Mehr Arztbesuche, überlastete Krankensysteme, mehr Risiken, mehr Behandlungsfehler. Pro Jahr erleiden bis zu 2 Millionen Menschen in Deutschland schwerwiegende Folgen, die sich aus einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt ergeben. Knapp die Hälfte dieser Behandlungsfehler sind nach Auffassung der Experten vermeidbar.
Das Medizinrecht, Teilgebiet des Gesundheitsrechts, ermöglicht den Patienten, sich zur Wehr zu setzen. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Patient und dem Behandler. Dabei ist jede Form der Heilbehandlung vom Geltungsbereich des Medizinrechts erfasst. Der Patient erlangt durch die Regelungen des Medizinrechts Rechtssicherheit. Noch wichtiger: Ein geschädigter Patient kann auf der Grundlage des Medizinrechts Schäden gegenüber seinem Arzt oder Krankenhaus geltend machen, die ihm durch Behandlungsfehler entstanden sind.
Seit Februar 2013 können sich Patienten in Deutschland zusätzlich auf das Patientenrechtegesetz in den §§ 630a ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen. Das Patientenrechtegesetz normiert unter anderem den Behandlungsvertrag und hält fest, welche Pflichten sich für den Arzt daraus ergeben.
Ärztliche Behandlungen sind Eingriffe in den menschlichen Körper und dessen Funktionsweise. Es liegt in der Natur einer Heilbehandlung, dass ein erhöhtes Risiko besteht. Eine schlecht gestellte Diagnose, eine falsche Therapieauswahl, eine fehlerhafte Medikamentengabe - all diese Behandlungsfehler können schnell zu fatalen gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Patienten führen. Schäden, die das Leben erheblich beeinträchtigen und den Alltag des Menschen einschränken, können die Folge sein.
Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf dem Medizinschadensrecht. Unser Ziel ist die bestmögliche rechtliche Handhabung der Schäden, die Patienten durch eine ärztliche Heilbehandlung erleiden. Dabei vertreten wir ausschließlich die Seite des Geschädigten - also die Patienten. Wir sind Profis im Patientenschutz.
Wir unterstützen Geschädigte bei der Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgelds und sorgen für einen Ausgleich von anderweitig entstandenen materiellen und immateriellen Schäden. Dabei hat der haftende Arzt bzw. die haftende Klinik grundsätzlich die Schäden in vollem Umfang zu ersetzen, die dem Geschädigten fehlerbedingt entstanden sind oder noch entstehen werden. So gehören auch Kosten für vermehrte Bedürfnisse, für Pflegepersonal oder für den zwecks Barrierefreiheit vorgenommen Umbau der Wohnung - sofern notwendig - zu den ersatzfähigen Positionen des Geschädigten. Auch Behandlungskosten, Fahrtkosten, Erwerbsschäden und beeinträchtigte Haushaltsführung können geltend gemacht werden.
Viele Krankenhäuser und Ärzte bestreiten die Ansprüche des Patienten - oft auch in eindeutigen Fällen. Aufgrund der komplexen Sach- und Rechtslage verunsichert, zögern viele Geschädigte, für die Durchsetzung ihrer Rechte zu kämpfen. Durch unsere umfassenden medizinischen und rechtlichen Kenntnisse sind wir bestens gewappnet, unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung. Durch unsere Erfolge sehen wir uns bestätigt.