Beratungsbüros.

Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
Wir beraten Sie gerne!

Graf Johannes Patientenanwälte Offenburg.

Die Graf Johannes Patientenanwälte haben ihren Kanzleisitz in Freiburg im Breisgau, und betreuen von dort aus alle Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bundesweit in Deutschland, sowie außergerichtlich (und gerichtlich mit schweizer Prozessanwälten) in der gesamten Schweiz. Zusätzlich bietet die Kanzlei nach Bedarf auch eine Beratung und Besprechung in Basel, Karlsruhe und in Offenburg an (= auswärtige Sprechtage bzw. Sprechstunden in Beratungsbüros); die Beratungsbüros dienen daher unseren meist schadensbedingt und aus sonstigen Gründen behinderten oder erkrankten Mandanten. Unsere Beratungsbüros in Basel, Karlsruhe und Offenburg ermöglichen zudem die erleichterte Kontaktaufnahme für Mandanten, bspw. weil unsere Kanzlei dort postalisch gesondert erreichbar ist und daher bspw. Unterlagen etc. dort vor Ort direkt abgegeben werden können.

Graf Johannes Patientenanwälte Offenburg


Patientenanwalt.


Fachanwalt.



Spezialgebiete

Unsere Kanzlei ist auf die anwaltliche Vertretung geschädigter Patienten sowie der Eltern geschädigter Kinder hochspezialisiert. Im Medizinrecht und Patientenrecht sowie Arzthaftungsrecht befassen wir uns insbesondere mit Fällen, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche aufgrund eines schweren Medizinschadens in Betracht kommen.

 

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden. Hierzu zählen insbesondere Fälle von fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt, Notsectio, Sauerstoffmangel während der Geburt durch Hebammenfehler oder ärztlichen Versäumnisse, Hirnschäden, Zerebralparese bzw. Cerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge.

 

Daneben vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden infolge grober Arztfehler, Krankenhausfehler, Diagnosefehler, Operationsfehler, Befunderhebungsfehler oder Aufklärungsfehler. Dies gilt vor allem dann, wenn Dauerschäden, Pflegebedarf, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden oder lebenslange Zukunftsschäden wie Berufsunfähigkeit im Raum stehen.

 

Wenn Sie selbst oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns den Sachverhalt über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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