Eine erschreckend hohe Zahl! Über 800.000 Menschen in Deutschland verlassen jährlich die Krankenhäuser mit vermeidbar unerwünschten Ergebnissen. Neben den materiellen Schäden, die ein Patient durch ärztliche Behandlungsfehler erleidet, gerät eines oft in Vergessenheit: Bei jeder Schädigung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen besteht grundsätzlich auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld - zusätzlich zu materiellen Ausgleichsansprüchen. Betroffene müssen sich freilich zur Wehr setzen. Die Michael Graf Patientenanwälte in Offenburg beraten und unterstützen Sie kompetent, wenn es um Ihr Schmerzensgeld geht.
Seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 ist der materielle Schadensersatz in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches verortet. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Betroffenen neben einer gewissen Genugtuung vor allem einen angemessenen Ausgleich für das erlittene Leid zuzusprechen. Dies soll eine finanzielle Erleichterung schaffen, mit Hilfe derer der Betroffene sein Leid durch spezielle Annehmlichkeiten etwas lindern kann.
Die genaue Berechnung des subjektiv empfundenen Schadens gestaltet sich regelmäßig problematisch. Da jeder Mensch Leid anders wahrnimmt, hängt das Ausmaß der immateriellen Schäden stark vom Einzelfall ab. So existiert in Deutschland keine Formel, anhand derer die Höhe des Schmerzensgeldes einfach zu ermitteln ist. Vielmehr obliegt den Richtern im Prozess eine Ermessensentscheidung: Unter genauer Abwägung der individuellen Umstände muss eine Summe bestimmt werden, die für das Leid des Betroffenen einen angemessenen Ausgleich bietet.
Dabei spielt nicht nur das Ausmaß der konkreten Gesundheitsschädigung eine Rolle. Vielmehr sind weitere Bemessungspunkte wie die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse des Geschädigten und auch des Schädigers heranzuziehen.
Das Gesetz legt dem Richter bei der Ermittlung des Schmerzensgeldes keine Grenzen auf. Dennoch gibt es Hilfsmittel, die den Abwägungsprozess erleichtern sollen: Sogenannte „Schmerzensgeldtabellen“ enthalten eine Auflistung von Vergleichsfällen unter Angabe einer Schmerzensgeldsumme, die als Anhaltspunkt dienen kann. Bindungswirkung kommt diesen Tabellen jedoch keine zu.
Wichtig für Betroffene: Oftmals versuchen Klinken oder Arztpraxen eine Abfindungsvereinbarung mit dem Geschädigten zu vereinbaren. Diese Abfindung schließt in der Regel jegliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - und damit auch das Schmerzensgeld - aus.
Besonders wichtig ist es deshalb, sich über die einem wirklich zustehenden Ansprüche genauestens zu informieren. Hier bietet sich eine Erstberatung bei einem Fachanwalt oder Rechtsanwalt an.
Anders als in den USA, wo zumeist deutlich höhere Schmerzensgelder erstritten werden, hat das Schmerzensgeld in Deutschland keine strafende Funktion. Denn einer strafrechtlichen Verurteilung des Schädigenden steht das zivilrechtlich verortete Schmerzensgeld grundsätzlich nicht im Wege.
Seit einigen Jahren erfährt das Schmerzensgeld eine regelrechte Wandlung. Während einem Querschnittsgelähmten im Jahr 1985 lediglich 150.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurden, legte das Landgericht München I für einen 48 Jahre alten Querschnittsgelähmten im Jahr 2001 eine Schmerzensgeldsumme von 500.000 Euro fest. Unter anderem sind auch die zwischenzeitliche Geldentwertung und die inflationäre Entwicklung Faktoren, die für eine großzügigere Bemessung des Schmerzensgeldes sprechen.
Unsere Kanzlei macht regelmäßig hohe Schmerzensgeldbeträge - v.a. bei schweren Personenschäden geltend - meist verhandeln wir hierbei über Summen zwischen EUR 500.000 und EUR 1.000.000.
Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers geworden?
Die Michael Graf Patientenanwälte in Offenburg stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer materiellen Ersatzansprüche sowie Ihres Schmerzensgeldes zur Seite. Als Patientenanwälte im Medizinrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung. So konnten wir in der Vergangenheit bereits viele Prozesse gewinnen und hohe Schmerzensgeldsummen erstreiten. Auch für Sie reichen wir gerne eine fundierte und erfolgsorientierte Schmerzensgeldklage ein - und das sogar bundesweit.