Geburtsschaden.

Graf Johannes Patientenanwälte Offenburg.

Wir sind Profis für das Recht der Geburtsfehler!
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Fachanwalt. Geburtsschaden.

Wenn Schatten auf das große Glück fällt.

Wenn bei der Geburt eines Kindes neues Leben das Licht der Welt erblickt, haben die Eltern jeden Grund zur Freude. Der ersehnte Nachwuchs ist endlich da! Die Erfahrung, das Wissen und das technisches Know-how der Klinik haben für einen reibungslosen Ablauf der Entbindung gesorgt. Und - grundsätzlich steht einer werdenden Mutter heutzutage auch während der Schwangerschaft eine gute medizinische Betreuung zur Verfügung. Ausgeklügelte medizinische Methoden wie Ultraschall, CTG oder die Fruchtwasseruntersuchung ermöglichen den Ärzten, Gefahren während der Schwangerschaft bereits früh zu erkennen und ihnen durch geeignete Maßnahmen entgegen zu treten.

Behandlungsfehler bei der Geburt.

Doch leider gibt es auch eine Schattenseite - in Politik und Gesellschaft oft verdrängt: Zu viele Neugeborene - es gibt keine valide Statistik - erleiden lang- oder kurzfristige Schäden bei ihrer Geburt. Den behandelnden Gynäkologen oder Hebammen unterlaufen Behandlungsfehler. Nicht selten ist die mangelhafte Organisation, Übermüdung der Ärzte oder die Unterbesetzung von Kliniken mitursächlich für die Schäden, die das neugeborene Kind durch Fehler bei der Geburt erleidet. Diese sogenannten Geburtsschäden sind besonders tragisch. Oftmals beeinträchtigen sie die Gesundheit des Neugeborenen ein Leben lang. In solchen Fällen stehen Eltern und weitere Angehörige nicht nur vor einer emotionalen, sondern ebenso vor einer großen finanziellen Herausforderung.

Verlust der Zeugungsfähigkeit. Impotenz. Fehler bei der Sterilisation.

Was viele nicht wissen: Dem Recht der Geburtsschäden unterliegen im weiteren Sinne auch Behandlungsfehler, die zum Verlust der Zeugungsunfähigkeit bei Mann oder Frau führen. Ebenso haften Ärzte für eine fehlerhafte Sterilisation, und deren Konsequenzen. So ist unter anderem die Unterhaltspflicht, die den Eltern durch ein unerwünschtes Kind entsteht, ein ersatzfähiger Schaden.


Hohe Schäden und Schmerzensgeld.

Und so ist es umsichtig, wenn betroffene Eltern die rechtlichen Möglichkeiten kennen, die Ihnen im Fall eines Geburtsschadens offenstehen. Durch das große finanzielle Ausmaß, das ein Geburtsschaden mit sich bringen kann, ist es von besonderer Bedeutung, Schäden rechtzeitig - in Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren - und umfassend über einen Anwalt geltend zu machen. Ersatzfähig sind alle immateriellen und materiellen Schäden, auch solche die in der Zukunft erst entstehen. Dazu zählen auch vermehrte Bedürfnisse wie Pflegeleistungen, Ersatz von Hilfsmitteln, der Umbau der Wohnung oder die Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe. Zusätzlich stehen dem neugeborenen Kind Ansprüche auf ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Für all das kann man nicht nur den behandelnden Gynäkologen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich haften auch Hebammen und das betreffende Krankenhaus für entstandene Geburtsschäden.


Klage vor Gericht gegen Ärzte und Kliniken.

Die Michael Graf Patientenanwälte in Offenburg unterstützen Sie kompetent, wenn es bei der Schwangerschaft oder Geburt ihres Kindes zu Behandlungsfehlern gekommen ist. Wir helfen Ihnen bei der Sicherung aller Beweise. Um die Beweissicherung umfassend durchführen zu können, empfehlen wir Ihnen den Patientenfragebogen so detailreich wie möglich auszufüllen. In einem persönlichen Vorgespräch können Sie uns ihr Erlebtes dann genau schildern. So erlangen wir einen guten Überblick über Ihren Fall. Unsere Patientenanwälte erörtern dann gemeinsam mit Ihnen die weiteren möglichen Schritte. Dabei passen wir unsere Maßnahmen stets ihrem individuellen Schicksal an. Nachdem wir die für die verantwortlichen Behandler in einem Anspruchsschreiben mit den genauen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen konfrontieren, treten wir mit der jeweiligen Arzthaftpflichtversicherung in außergerichtliche Regulierungsverhandlungen. Ziel ist es, Ihnen zunächst ohne Prozess zu einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen. Sollten die Regulierungsverhandlungen zu keinen oder unbefriedigenden Ergebnissen führen, sind die Michael Graf Patientenanwälte auch im Arzthaftungsprozess ihr zuverlässiger und kompetenter Partner. Für Sie oder Ihr Kind reichen wir eine umfassende und erfolgsorientierte Geburtsschadensklage ein. Während dem Prozess vertreten wir sie kompetent - und das bundesweit.

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