Behandlungsfehler.

Graf Johannes Patientenanwälte Offenburg.

Wir sind Profis für Arzthaftung!
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Arzthaftung.

In den letzten Jahrzehnten war die Entwicklung der Medizin von bahnbrechenden Fortschritten geprägt. Die im Jahr 1968 eingeführte Knochenmarktransplantation, die seit 1990 praktizierte Gentherapie, die im Jahr 2011 erstmals verwendete Immuntherapie - alles Meilensteine der Wissenschaft, die sich deutlich verlängernd auf die Lebenserwartung des Menschen auswirken. Neben zahlreichen Benefits bringt diese Entwicklung jedoch auch negative Folgen mit sich: Je mehr neue Möglichkeiten und Techniken es für verschiedene Therapien gibt, desto mehr kann schief gehen. Das Arzthaftungsrecht, als Teilgebiet des Medizinrechts, gewinnt deshalb an immer größerer Bedeutung.


Arztfehler. Behandlungsfehler.

Lässt ein Patient sich von einem Arzt behandeln, entsteht zwischen beiden Parteien ein Dienstvertrag. Der Arzt ist dadurch verpflichtet, fachgerechte Bemühungen mit dem Ziel der Heilung zu erbringen. Zusätzlich muss er auch gewisse Sorgfaltspflichten gegenüber dem Patienten wahren. Verletzt der behandelnde Arzt eine dieser Pflichten, greift das Recht der Arzthaftung. Dabei geht es nicht nur um die klassischen Behandlungsfehler, bei denen der Arzt die Art und Weise der Behandlung falsch wählt oder ausführt. Oftmals liegt die Pflichtverletzung des Arztes bereits in einer fehlerhaften, unvollständigen oder ganz unterlassenen Aufklärung im Vorfeld der Behandlung. Hintergrund der Haftung für Aufklärungsfehler ist der hohe Wert der körperlichen Integrität des Patienten. Eine ärztliche Heilbehandlung ohne Einwilligung des Patienten stellt grundsätzlich eine Körperverletzung dar. Eine wirksame Einwilligung kann diese Heilbehandlung rechtfertigen. Dafür muss der Patient jedoch umfassend über alle möglichen Konsequenzen und Risiken informiert worden sein - und zwar so rechtzeitig, dass eine freie Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch möglich ist. Gerade hier passieren regelmäßig schwere Fehler.


Aufklärungsfehler.

Kommt der Vorwurf des Aufklärungsfehlers auf, berufen sich Ärzte meist darauf, dass der Patient der Behandlung auch bei korrekter Aufklärung zugestimmt hätte (rechtmäßiges Alternativverhalten). Als Patient können Sie dem entgegentreten. Die Michael Graf Patientenanwälte in Offenburg unterstützen Sie dabei kompetent und kämpfen für Ihr Recht.


Dokumentationsfehler.

Eine Haftung des Arztes kann sich auch aus Fehlern bei der Dokumentation der Behandlung ergeben. Um nachfolgenden Behandlern eine problemlose Übernahme der Therapie zu ermöglichen, muss der behandelnde Arzt den Verlauf der Heilbehandlung ausführlich dokumentieren. Geschieht dies nicht ordnungsgemäß, können Komplikationen die Folge sein. Im schlimmsten Fall resultieren schwere Behandlungsfehler aus der Dokumentationspflichtverletzung. Das Arzthaftungsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, auch diese Pflichtverletzung des Behandlers geltend zu machen.


Verjährung.

Sie haben den Verdacht dass den Ärzten bei Ihrer Heilbehandlung ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler unterlaufen ist? Zögern sie nicht, auf uns zuzukommen. Das Arzthaftungsrecht fordert schnelles Tätigwerden. Denn für Ansprüche aus dem Arzthaftungsrecht gilt eine kurze Verjährungsfrist von drei Jahren.


Beweissicherung.

Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte ist eine umfassende Beweissicherung.  Um Ihren Fall bestmöglich rekonstruieren zu können, empfehlen wir Ihnen, den Patientenfragebogen auszufüllen. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns zwei weitere Fragebögen (großer Arzthaftungsfragebogen und Schmerzfragebogen). Die sorgfältige und detailreiche Beantwortung dieser Fragebögen ist elementar für unsere Arbeit. Dabei freuen Wir uns, wenn Sie genaue Äußerungen ihres Arztes oder Namen von Zeugen nennen können.


Gutachten.

Als Ihre Patientenanwälte werden wir sodann weitere Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Neben der Einsichtnahme in die Krankenunterlagen, die standardmäßig erfolgt, besteht weiter die Möglichkeit, einen Gutachter hinzuzuziehen. Meist handelt es sich dabei um einen Facharzt im jeweiligen Gebiet, der die Fehlerhaftigkeit der Behandlung bestätigen kann.


Schadensersatz. Schmerzensgeld.

In einem Anspruchsschreiben wenden wir uns dann an Ihren Behandler und konfrontieren diesen mit der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes und Schadensersatzes. Sollten die darauffolgenden außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen mit der Arzthaftpflichtversicherung erfolglos bleiben, reichen wir für Sie eine umfassende, fundierte und erfolgsorientierte Arzthaftungsklage ein - bundesweit!

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