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Gesetzentwurf für schnellere Arzttermine und ein größeres Sprechstundenangebot (TSVG)

Viele gesetzlich Versicherte mussten bislang mit langen Wartezeiten rechnen, wenn es um die Vereinbarung eines Arzttermins ging. Damit soll jetzt Schluss sein. Das Bundeskabinett beschloss am 26. September 2018 den Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Das Gesetz soll - so ist es vorhergesehen - im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Ziel des TSVG ist es, eine "qualitativ gute und gut erreichbare medizinische Versorgung aller versicherten Patienten und Patientinnen“ zu erreichen. 

„Gesetzlich Versicherte warten oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben“ 

 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Das TSVG soll die Aufgaben der Terminservicestellen erweitern. So sollen sich diese zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickeln. In Zukunft sollen die Terminservicestellen den gesetzlich Versicherten unter anderem bei der Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten, sowie bei der Suche nach einem dauerhaften Haus- / Kinder und Jugendarzt helfen. Darüberhinaus soll es die bundesweite Notdienstnummer 116117 geben, welche rund um die Uhr zu erreichen sein wird. Des Weiteren sollen Arzttermine zukünftig auch online und per App vereinbart werden können.

In Gebieten, in denen eine Unterversorgung an Arztpraxen besteht, sind die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem TSVG verpflichtet, eigene Praxen zu eröffnen oder alternative Versorgungsmöglichkeiten anzubieten.

Ziel des Gesetzesentwurfs ist zudem eine deutliche Erweiterung des Sprechstundenangebots von niedergelassenen Ärzten, sowie eine Erweiterung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Niedergelassene Ärzte müssen zukünftig 25 Stunden pro Woche an Sprechstunden anbieten (wobei Hausbesuchszeiten angerechnet werden). Fachärzte, die zur grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung zählen - z-B. konservativ tätige Augenärzte- müssen mindestens 5 Stunden pro Woche eine sogenannte „offene Sprechstunde“ anbieten, zu der Patienten auch ohne vorherige Terminvereinbarung kommen können. Die Einhaltung dieser Sprechstundenzeiten soll durch die Kassenärztliche Vereinigung kontrolliert werden. 

Damit die Ärzte einen Anreiz haben, die Ziele des TSVG zu unterstützen, werden sie entsprechend vergütet. Für Leistungen, die in den offenen Sprechstunden erfolgen, erhalten Ärzte Zuschläge von mindestens 15 % auf die Grundpauschale. Die erfolgreiche Vermittlung eines Facharzt-Termins bringt einem Hausarzt einen Zuschlag von mindestens 5 Euro. 

Eine Erweiterung des Leistungsangebots der gesetzlichen Kassen zeigt sich unter anderem an folgenden Punkten: 

Versicherte mit einem substantiellen HIV Infektionsrisiko erhalten nach dem TSVG einen Anspruch auf die erforderliche ärztliche Beratung. Die Kosten für Untersuchungen und Arzneimittel sollen künftig von den Krankenkassen übernommen werden. 

Außerdem sollen alle Patienten und Patientinnen zukünftig die Impfstoffe aller Hersteller in der Versorgung zur Verfügung stehen haben. Auch wird der Leistungsanspruch auf künstliche Befruchtung nach dem TSVG ausgedehnt. 

Das TSVG verpflichtet zudem alle Krankenkassen, bis spätestens 2011 für ihre Versicherten die elektronische Patientenakte anzubieten. 

Nach: Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes für schnellere Versorgung und bessere Termine (Terminservice- und Versorgungsgesetz) 

(Anlehnung an FD-MedizinR 2018, 411245, beck online) 

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