· 

Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 900.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 900.000,00 Euro.

Hätte sich der behandelnde Arzt bei seiner Untersuchung am 27.08.2020 entsprechend einem „vorsichtigen“, „gewissenhaften“ Facharzt verhalten, so hätte er erkennen müssen, dass die vorliegenden Symptome einem neurologisch pathologischen Zustand entsprechen. Er hätte unserer Mandantschaft nicht bloß Bepanthen verschreiben sollen, vielmehr hätte die Überweisung an eine Spezialklinik erfolgen müssen. 

 

Denn hätte der behandelnde Arzt den Patienten an eine solche Klinik überwiesen, so hätte dort die Durchblutungsstörung im Gehirn früher erkannt und behandelt werden können, wodurch der am 30.08.2020 eingetretene Schlaganfall hätte verhindert werden können.

 

Weiterhin hätte eine rechtzeitige Behandlung der Hirnblutung am 30.08.2020 erfolgen müssen. Denn wenn die behandelnden Ärzte, sowie das Krankenhauspersonal, die Beschwerden des Patienten ernstgenommen und wie es dem fachärztlichen Standard entspricht, die Ursache der Verschlechterung erforscht hätten, so hätte eine Operation des Patienten schon viel früher, etwa am Mittag oder Nachmittag des 30.08.2020, erfolgen können und nicht erst im Rahmen einer Notoperation um 20:30 Uhr. Ein solches fachgerechtes Vorgehen hätte unter anderem die einschneidenden Folgen der Hirnblutung und das künstlichen Koma verhindert.

 

Auch sind die mangelnden Hygienemaßnahmen im Krankenhaus ursächlich für die Infizierung des Patienten mit 4-MRGN Keimen, sowie einer Meningitis Infektion. Durch eine regelrechte Hygiene hätten diese Infektionen verhindert werden können.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Patientenanwälte Offenburg


Patientenanwalt.


Fachanwalt.



Spezialgebiete

Unsere Kanzlei ist auf die anwaltliche Vertretung geschädigter Patienten sowie der Eltern geschädigter Kinder hochspezialisiert. Im Medizinrecht und Patientenrecht sowie Arzthaftungsrecht befassen wir uns insbesondere mit Fällen, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche aufgrund eines schweren Medizinschadens in Betracht kommen.

 

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden. Hierzu zählen insbesondere Fälle von fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt, Notsectio, Sauerstoffmangel während der Geburt durch Hebammenfehler oder ärztlichen Versäumnisse, Hirnschäden, Zerebralparese bzw. Cerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge.

 

Daneben vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden infolge grober Arztfehler, Krankenhausfehler, Diagnosefehler, Operationsfehler, Befunderhebungsfehler oder Aufklärungsfehler. Dies gilt vor allem dann, wenn Dauerschäden, Pflegebedarf, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden oder lebenslange Zukunftsschäden wie Berufsunfähigkeit im Raum stehen.

 

Wenn Sie selbst oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns den Sachverhalt über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Bewertungen




Unverbindliche Erstberatung.

Michael Graf Patientenanwälte Offenburg
Wir freuen uns auf Sie!

Patientenschutz Offenburg.

Fachanwalt Medizinrecht Michael Graf
Wir beraten Sie gerne!


Graf Johannes Patientenanwälte

ANWALTGRAF - Michael Graf hilft Ihnen gerne!

Offenburg

Schutterwälderstraße 4

77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619

ANWALTGRAF - Gabriela Johannes hilft Ihnen gerne!

Karlsruhe

Ludwig-Erhard-Allee 10

76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619

ANWALTGRAF - Tanja Graf hilft Ihnen gerne!

Freiburg

Friedrichstraße 50

79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619

ANWALTGRAF - Unser Sekretariat hilft Ihnen gerne!

Hinweise



Michael Graf Patientenanwälte Offenburg.
ANWALTGRAF Medizinrecht Offenburg.
Michael Graf Fachanwalt Arzthaftung Offenburg.
ANWALTGRAF Patientenanwalt Geburtsschaden Offenburg.