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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 75.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 75.000,00 Euro.

Infolge der Rückenmarkshautverletzung und der Dislokation des Nervenfaszikelbündels und/oder jedenfalls durch die anschließende unzureichende Versorgung dieser Duraverletzung und durch den erneuten Prolaps von Faszikeln im Rahmen der vom Antragsgegner durchgeführten Operation am 28.03.2018 wurden die betreffenden rechtsseitigen Faszikel des Antragstellers nachhaltig (etwa durch Einklemmung) geschädigt.

 

Da das Bandscheibenmaterial zudem im Rahmen der Operation behandlungsfehlerhaft nicht fachgerecht vollständig entfernt worden war, entstand hinter dem Wirbelkörper LWK 2 eine große Raumforderung mit großflächige Vernarbungen und einer zusätzlichen Nervenwurzelkompression. 

 

Die Schädigungen führten beim Antragsteller zu rechtsseitigen neurologischen Defiziten in Form einer Peroneuslähmung (ausgeprägte Fußheberplegie) mit einhergehender Bewegungseinschränkung und massiven Rücken- und Beinschmerzen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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