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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 125.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 125.000,00 Euro.

Die Behandlung unseres Mandanten in der Klinik der Anspruchsgegner war grob fehlerhaft. Bei der Hüft-TEP Revision hätte ein passender Kopf bzw. ein passendes Inlay eingeführt werden müssen. Zu den viermaligen rezidivierenden Luxationen mit Instabilitätsgefühl wäre es dann nicht gekommen. Letztlich hätte unser Mandant präoperativ über konservative Behandlungsalternativen mit geringerem Risiko informiert werden müssen. Wäre dies geschehen, hätte er sich voraussichtlich gegen die Hüft-TEP Revision entschieden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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