Medizinschadensrecht.

Graf Johannes Patientenanwälte Offenburg.

Wir sind Profis im Patientenrecht!
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Behandlungsfehler.

Gesundheit ist höchstes Menschengut. Moderne Medizin und ihre Technik schenken den Menschen immer mehr Lebensjahre. Das ist erfreulich. Eine Kehrseite dieser grundsätzlich positiven Entwicklung: Mehr Arztbesuche, überlastete Krankensysteme, mehr Risiken, mehr Behandlungsfehler. Pro Jahr erleiden bis zu 2 Millionen Menschen in Deutschland schwerwiegende Folgen, die sich aus einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt ergeben. Knapp die Hälfte dieser Behandlungsfehler sind nach Auffassung der Experten vermeidbar.


Patientenschutz im Medizinrecht.

Das Medizinrecht, Teilgebiet des Gesundheitsrechts, ermöglicht den Patienten, sich zur Wehr zu setzen. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Patient und dem Behandler. Dabei ist jede Form der Heilbehandlung vom Geltungsbereich des Medizinrechts erfasst. Der Patient erlangt durch die Regelungen des Medizinrechts Rechtssicherheit. Noch wichtiger: Ein geschädigter Patient kann auf der Grundlage des Medizinrechts Schäden gegenüber seinem Arzt oder Krankenhaus geltend machen, die ihm durch Behandlungsfehler entstanden sind.

Patientenrechtegesetz.

Seit Februar 2013 können sich Patienten in Deutschland zusätzlich auf das Patientenrechtegesetz in den §§ 630a ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen. Das Patientenrechtegesetz normiert unter anderem den Behandlungsvertrag und hält fest, welche Pflichten sich für den Arzt daraus ergeben.

Heilbehandlung.

Ärztliche Behandlungen sind Eingriffe in den menschlichen Körper und dessen Funktionsweise. Es liegt in der Natur einer Heilbehandlung, dass ein erhöhtes Risiko besteht. Eine schlecht gestellte Diagnose, eine falsche Therapieauswahl, eine fehlerhafte Medikamentengabe - all diese Behandlungsfehler können schnell zu fatalen gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Patienten führen. Schäden, die das Leben erheblich beeinträchtigen und den Alltag des Menschen einschränken, können die Folge sein.

Medizinschaden.

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf dem Medizinschadensrecht. Unser Ziel ist die bestmögliche rechtliche Handhabung der Schäden, die Patienten durch eine ärztliche Heilbehandlung erleiden. Dabei vertreten wir ausschließlich die Seite des Geschädigten - also die Patienten. Wir sind Profis im Patientenschutz.


Schmerzensgeld. Schadensersatz.

Wir unterstützen Geschädigte bei der Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgelds und sorgen für einen Ausgleich von anderweitig entstandenen materiellen und immateriellen Schäden. Dabei hat der haftende Arzt bzw. die haftende Klinik grundsätzlich die Schäden in vollem Umfang zu ersetzen, die dem Geschädigten fehlerbedingt entstanden sind oder noch entstehen werden. So gehören auch Kosten für vermehrte Bedürfnisse, für Pflegepersonal oder für den zwecks Barrierefreiheit vorgenommen Umbau der Wohnung - sofern notwendig - zu den ersatzfähigen Positionen des Geschädigten. Auch Behandlungskosten, Fahrtkosten, Erwerbsschäden und beeinträchtigte Haushaltsführung können geltend gemacht werden.


Michael Graf Patientenanwälte kämpfen für Sie!

Viele Krankenhäuser und Ärzte bestreiten die Ansprüche des Patienten - oft auch in eindeutigen Fällen. Aufgrund der komplexen Sach- und Rechtslage verunsichert, zögern viele Geschädigte, für die Durchsetzung ihrer Rechte zu kämpfen. Durch unsere umfassenden medizinischen und rechtlichen Kenntnisse sind wir bestens gewappnet, unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung. Durch unsere Erfolge sehen wir uns bestätigt.

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03.09.2025Empfehlung! Vom ersten Kontakt an fühlten wir uns bei Herrn Rechtsanwalt Graf sehr wohl, verstanden, ernst genommen und gut beraten. Die Zusammenarbeit ist sehr vertrauensvoll und Herr Graf und sein Team sind sehr engagiert, was ich zu schätzen weiß und wofür ich sehr dankbar bin. Seine Einschätzung hinsichtlich der Erfolgschancen ist ehrlich und sein fachliches Wissen überzeugt. Zu keiner Zeit haben wir uns alleine gelassen gefühlt. Die Kommunikation verlief zu jeder Zeit unmissverständlich. Die Kanzlei können wir guten Gewissens weiterempfehlen.
04.08.2025Empfehlung! Wir wollen uns ganz herzlich bei Herrn RA Graf und seinem Team bedanken, dass er bei unseren Fall trotz für uns ungünstigen Bedingungen und diversen ungerechtfertigten Widrigkeiten seitens unserer Versicherung so professionell, empathisch und zielstrebig eine Lösung angestrebt hat und für uns einen sehr guten Vergleich erzielt hat - wie auch in zwei weiteren Fällen bei ihm zuvor. Besonders schätzen wir seine klaren Erklärungen und guten Empfehlungen in einem von uns ja kaum zu überschauenden rechtlichen Feld und die immer gut verständlichen Absprachen und Informationen bei jedem Schritt. Wir konnten uns immer vertrauensvoll an ihn wenden und er hat mit Freundlichkeit und Klarheit den jeweiligen Stand erklärt und unsere Optionen aufgezeigt. Wir als ganze Familie finden, dass Herr RA Graf und seine Kanzlei uneingeschränkt zu empfehlen ist und können jedem, der eine fundierte und erfahrene rechtliche Beratung benötig Herrn Graf und sein Team nur empfehlen und danken ihm für seinen großen beruflichen und persönlichen Einsatz für uns.
01.07.2025Empfehlung! Ich möchte mich herzlich bei meinen beiden Anwälten, Herrn Rechtsanwalt Graf und Frau Rechtsanwältin Wesselkamp, sowie dem gesamten Team der Kanzlei für ihre hervorragende Arbeit im Bereich Arzthaftung bedanken. Von Anfang an überzeugten sie durch höchste Professionalität und Kompetenz. Besonders beeindruckt hat mich, dass ich stets umfassend und verständlich über jeden Schritt informiert wurde. Rückmeldungen erfolgten immer schnell und zuverlässig, sodass ich jederzeit wusste, woran ich bin. Das Vertrauen in ihre Expertise ist für mich absolut gegeben, ich konnte mich jederzeit vollkommen auf sie verlassen. Diese Kanzlei kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen – hier wird Service großgeschrieben und man fühlt sich bestens aufgehoben. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
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10.03.2025Empfehlung! Sehr geehrte Damen und Herren, den einzigen Punkt, wo es wahrscheinlich keiner Verbesserung Bedarf ,war der von Zeit zu Zeit persönliche auch Face to Face Austausch ,welcher aus den bekannten Gründen speziell zu Beginn nicht stattfinden konnte. Nochmals besten Dank für die Unterstützung in den letzten Jahren MfG Trippold
27.02.2025Empfehlung! Sehr zufrieden, Exzellente Spezialisten im Bereich Medizinrecht.

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