Als Patient der gesetzlichen Krankenkasse haben wir das Recht unsere Ärzte frei zu wählen, sofern der Arzt oder der Psychotherapeut eine Zulassung für Kassenpatienten hat. Manche Ärzte einer bestimmten Fachrichtung dürfen nur bei einer Überweisung tätig werden. Falls Sie Fragen zu Ihrer Ärztewahl haben, können Sie diese auch vorab bei Ihrer Krankenkasse klären.
Die Kriterien, die einen guten Arzt ausmachen, sind nicht für jeden Menschen gleich. Die Frage was einen persönlich wichtig ist, kann nur jeder für sich beantworten und so die Suche nach dem richtigen Arzt beginnen. Die Erreichbarkeit, der Umgangston und die Intimsphäre ist wohl für jeden Patienten wichtig, eine entsprechende Qualifikation der Fachärzte wird vorausgesetzt. Empfehlungen aus Ihrem Bekanntenkreis können Ihre Suche nach dem richtigen Arzt vereinfachen. Die Vertrauensbasis zwischen Patient und Arzt ist leichter hergestellt.
Die kassenärztliche Zulassung erhalten nur die Ärzte, die eine zusätzliche Weiterbildung in einem Fachgebiet (z.B.Allgemeinmedizin, Augenheilkunde,Gynäkologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie,usw.) absolviert haben, den sogenannten Facharzt. Ein Arzt der Allgemeinmedizin kann Sie hinsichtlich der Behandlungsmöglichkeiten beraten. Er hat ebenfalls die Möglichkeit bei einer Vermutung oder Sicherstellung der Diagnose Sie an einen entsprechenden Facharzt zu überweisen.
Es gibt eine zahlreiche Auswahl an Arztpraxen, es wird unterschieden zwischen einer Gemeinschaftspraxis (zwei bis mehrere Ärzte teilen sich die Räumlichkeiten, die Mitarbeiter und auch die Patienten) ,einem Medizinischen Versorgungszentrum (ärztlich geleitete Einrichtung,ähnlich wie eine Gemeinschaftspraxis,aber wesentlich größer), Praxisgemeinschaft( mehrere Praxen, die sich die Räumlichkeiten und auch die Mitarbeiter teilen können, jedoch einen eigenen Patientenstamm haben) und einem Ärztezentrum( mehrere Arztpraxen,verschiedener Fachrichtungen teilen sich das Gebäude).
Bei Beschwerden oder dringenden medizinischen Problemen außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich an den Notfalldienst wenden.Sie haben die Möglichkeit zwischen einem kassenärztlichen Notdienst, den Krankenhäuser oder auch privatärztlichen Notfalldienst auszuwählen. Die Kosten einer privatärztlichen Behandlung müssen Sie im vollen Umfang selber tragen.
Zweite Meinung? Als Patient haben Sie durchaus die Möglichkeit eine zweite Meinung einzuholen um sich die Entscheidung bei Behandlungsmöglichkeiten zu erleichtern. Bei Unsicherheiten bezüglich einer größeren Behandlung, ist die zweite Meinung sinnvoll, um sich eventuell von einem anderen Arzt noch weitere Vorschläge anzuhören.
Die Möglichkeit eine zweite Meinung als Kassenpatienten einzuholen bleibt Ihnen nicht verwehrt.