Arzneimittelhaftung.

Graf Johannes Patientenanwälte Offenburg.

Wir sind Profis für Ihre Rechte bei Arzneimittelhaftung!
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Haftung für Arzneimittel.

Es ist täglich für Millionen von Menschen auf der Welt Hoffnung und Versprechen zugleich: der Griff zum Medikament. Schmerzen soll verschwinden, Krankheiten geheilt, mitunter gar ein Leben gerettet werden! Egal, ob wegen einer simplen Erkältung oder einer selteneren Erkrankung der Arzt aufgesucht wird - in der Regel verlassen die Patienten die Arztpraxis mit einem oder gleich mehreren Rezepten in der Hand. Das Ärzte ihre Patienten standardmäßig mit Medikamenten behandeln, nennt man Pharmakotherapie. Kein Wunder, wenn die Pharmaindustrie exzellente Geschäfte macht. 

 

So gut und hilfreich Medikamente in vielen Fällen auch sein können, so viele Risiken und Nebenwirkungen bergen sie auch. Beim Lesen der Beipackzettel von alltäglichen Medikamenten wie Hustensaft, Aspirin oder der Anti-Baby-Pille kann einem schon mal Angst und Bange werden. Denn häufig reichen die möglichen Nebenwirkungen über leichte Beeinträchtigungen wie Übelkeit und Schwindel hinaus. Es gibt zahlreiche bekannte Fälle, in denen Medikamente die Ursache für den Tod oder schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen der Konsumenten verantwortlich waren. 


Contergan sorgte für Aufsehen.

So sorgte in den Sechziger Jahren das Medikament Contergan für Aufsehen. Das als Beruhigungsmittel verschriebene Präparat enthielt den Wirkstoff Thalomid. Dieser Stoff verursachte schwere Schäden bei den Föten der werdenden Mütter, denen Contergan gegen die Morgenübelkeit verschrieben wurde. Vom Hersteller war das Produkt explizit für  schwangere Frauen empfohlen worden. 

 

Im Jahr 2001 war das cholesterinsenkende Präparat Lipobay von Bayer für den Tod von mindestes 52 Menschen in Deutschland verantwortlich. 2004 wurde das Schmerzmittel Vioxx 5 Jahre nach seiner Einführung vom Hersteller vom Markt genommen. Der Grund dafür: Eine Studie hatte aufgedeckt,  wie drastisch das Präparat das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle steigerte. Die Liste der Arzneimittelskandale ist lang. Zwar werden die Medikamente immer besser, jedoch ist auch der Nutzen des besten Medikaments meist nie ohne einen Preis zu haben. 

 

Um die rechtliche Position der Patienten zu verbessern, die nach der Einnahme eines Medikaments Schäden erleiden, wurde im Jahr 2002 das Arzneimittelgesetz (AMG) reformiert. Bis dato war es der Patient gewesen, der die Kausalität zwischen der Einnahme eines Medikaments und dem auftretenden Schaden beweisen musste. Im Abschnitt über die Haftung für Arzneimittelschäden wurde nun in § 84 des Gesetzes eine Beweislastumkehr eingeführt. Seit 2002 also muss das Pharmaunternehmen beweisen, dass die Schäden des Betroffenen nicht von der Einnahme des Medikaments herrühren.


Achtung! Schlupflöcher...

Dennoch treffen auch den geschädigten Patienten rechtliche Pflichten: So muss dieser zunächst darlegen, dass das Medikament von ihm bestimmungsgemäß eingenommen wurde, und dass die eingetretene Schädigung theoretisch überhaupt von dem eingenommenen Präparat herrühren könnte. 

 

Für die Pharmaunternehmen gibt es zahlreiche Schlupflöcher. So legt das Arzneimittelgesetz fest, dass die Haftung des Herstellers ausgeschlossen ist, sofern der auftretende Schaden als mögliche Nebenwirkung im Beipackzettel gekennzeichnet war. Auch besteht eine Haftung des Pharmaunternehmens nur in den Fällen, in denen die schädlichen Wirkungen des Arzneimittels „über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“. Gänzlich von der Haftung befreit ist der Hersteller des Medikaments dann, wenn „nach den Umständen davon auszugehen ist, dass die schädlichen Wirkungen ihre Ursache nicht im Bereich der Herstellung haben“. 

 

Viele Pharmaunternehmen machen sich diese Ausschlusstatbestände zu Nutzen. Deshalb ist es wichtig, sich schnell und umfassend zur Wehr zu setzen, wenn ein Medikament schädliche Wirkungen für die eigene Gesundheit hatte. Wir, die Michael Graf Patientenanwälte in Offenburg sind spezialisierte Rechtsanwälte im Medizinrecht.

 

Zu unseren Spezialgebieten zählt auch das Arzneimittelhaftungsrecht. Gerne vertreten wir Ihre Interessen zunächst in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen oder reichen für Sie eine fundierte und erfolgsorientierte Klage ein. 

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