Unfallversicherung.

Graf Johannes Patientenanwälte Offenburg.

Streit mit der Unfallversicherung.

Annähernd acht Millionen Menschen in Deutschland erleiden jedes Jahr einen Unfall. Die meisten davon ereignen sich in der Freizeit. Etwa 7000 verlaufen tödlich. Gesetzlicher Schutz wird nur während der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause gewährt - Mitglied in einer Berufsgenossenschaft vorausgesetzt. Und selbst dann gilt erst eine Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent als Voraussetzung für Leistungen, die die finanziellen Bedürfnisse wohl nicht abdecken werden. Übrigens - Hausfrauen sind oft überhaupt nicht versichert und Kinder nur dann, wenn sie sich im Kindergarten oder in der Schule unter Aufsicht befinden. Die Schlussfolgerung vieler Bürger: Sie betreiben Vorsorge und schützen sich über eine private Unfallversicherung.

 

Momentan haben über 29 Millionen deutsche Haushalte eine solche Versicherung abgeschlossen - Tendenz steigend. Schützen soll diese private Unfallversicherung vor allem eines: die finanzielle Sicherheit für den Fall, dass der Versicherungsnehmer aufgrund des Unfalls dauerhaft in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist - sogenannte Invalidität. Dabei kann man zwischen verschiedenen Modellen wählen. Teilweise bieten die Versicherungen den finanziellen Ausgleich als lebenslange Rente, teilweise als einmalige Kapitalzahlung an.  


Der Unfallbegriff.

So sinnvoll und hilfreich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung auch sein mag. Wenn ein Versicherungsnehmer einen plötzlichen Unfall erleidet ist die Lage oft umstritten.  So haben die verschiedenen Versicherungsanbieter unterschiedliche Definitionen des Begriffs „Unfall“ in ihren Versicherungsbedingungen festgelegt. Zumeist handelt es sich danach um einen Unfall, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Diese Definition bietet viele Schlupflöcher, die die Versicherungen zu nutzen versuchen. Diverse Ausschlusstatbestände schmälern zusätzlich die Fälle, in denen die Versicherung leistungspflichtig ist. 

 

Ein Beispiel: In einem im Jahr 2018 vor dem Oberlandesgericht Dresden entschiedenen Fall bestand keine Leistungspflicht der Versicherung, da die Klägerin durch einen Sturz von der Treppe neben körperlichen auch psychische Schäden erlitt, deren Folge eine Amnesie war. Kausal für die Amnesie war folglich nicht der Unfall direkt, sondern die psychischen Folgen des Ereignisses. In den Versicherungsbedingungen war die Leistungspflicht der Versicherung für psychisch vermittelte Unfallfolgen jedoch ausgeschlossen gewesen. Die Klage der Versicherungsnehmerin wurde abgewiesen (NJOZ 2018, 1884).


Achtung: Fristenfalle!

Unseren Mandaten können wir ein schnelles Vorgehen nur empfehlen: In den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind häufig sehr kurze Anspruchsfristen vereinbart, die ein rasches Tätigwerden erfordern. Wichtig ist es deshalb, der Versicherung das Unfallereignis first- und formgerecht zu melden. In der Regel sollte die Invalidität innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall unter Vorlage einer ärztlichen Feststellung gemeldet und geltend gemacht werden. Wir empfehlen unseren Mandanten dabei folgendes Vorgehen:

 

Sehr geehrter Herr/Frau Mandant(in),

 

1)

Wie besprochen, liegt eine Pflichtverletzung der Privaten Unfallversicherung (PUV) noch nicht vor, so dass wir hierzu noch keine gebührenpflichtige Anwaltsakte angelegt haben, wir bearbeiten zunächst nur die o.g. Sache.

 

2)

Mithin müssen Sie in Sachen ./. PUV bitte die Frist zum XX.YY.2019 (meist 12 oder 15 Monate ab dem Unfall, bitte sehen Sie hierzu die Versicherungsbedingungen ein) selbst überwachen und bearbeiten, d.h. bis dahin eine ärztliche Bescheinigung (egal von welchem Arzt, kann auch ein Hausarzt sein) einholen und bei der Versicherung einreichen, aus welcher sich die unfallbedingten Schäden ergeben.

 

Wichtig wäre eine rechtzeitige und fristgerechte ärztliche Bescheinigung mit ungefähr folgendem Inhalt:

 

„ATTEST

 

Folgende unfallbedingten Beeinträchtigungen (bzgl. dem Unfall vom …) liegen aus ärztlicher Sicht vor:

 

- (…) hier bitte alle Folgen und körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen aufführen

- (…) hier bitte alle Folgen und körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen aufführen

 

Diese bestehenden und unfallbedingten Beeinträchtigungen (der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit) sind aus meiner Sicht innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten. 

Die Beeinträchtigungen werden prognostisch gesehen (Schätz-/Prognosezeitpunkt ab Invaliditätseintritt) voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen, und eine erhebliche Änderung des Zustandes kann prognostisch gesehen nicht erwartet werden“.

 

Wie gesagt, es darf jeder Arzt eine solche Bescheinigung (und zwar über alle Beeinträchtigungen) ausstellen.

 

3)

Diese Bescheinigung sollten Sie dann rechtzeitig binnen gleicher Frist bitte per Einschreiben an die Unfallversicherung senden mit einem Anschreiben (Mustertext: "… in o.g. Sache lege ich Ihnen die ärztliche Feststellung vom … vor und mache hiermit nochmals meine mir zustehenden Rechte aus dem Unfallversicherungsvertrag Nr. … geltend (insbesondere meine sich hieraus ergebenden Ansprüche auf Invaliditätsleistung. Ich bitte höflich um Prüfung, Anerkenntnis und Abwicklung binnen drei Monaten.“).

 

4)

 

Sobald eine Leistungsentscheidung der PUV vorliegt, oder wenn die PUV die gesetzte Frist von drei Monaten verstreichen lässt, melden Sie sich bitte wieder bei uns, so dass wir dann für Sie anwaltlich tätig werden können.


Abwehrtaktik der Unfallversicherung.

 

Nicht selten verweigern die Versicherungen sogar jede Leistung, obwohl gerade kein Ausschlusstatbestand greift. Nicht selten sind solche Versicherungstaktiken rechtswidrig und unwirksam. Wichtig ist es dann, sich mit Experten zur Wehr zu setzen.


Wir vertreten nur die Seite der Versicherungskunden!

Die Michael Graf Patientenanwälte in Offenburg unterstützen und beraten sie kompetent, wenn es um Ihre Ansprüche gegen die Unfallversicherung geht. Wir kennen die Tricks der Unfallversicherungen und finden uns aufgrund unserer Fachkenntnisse im Dickicht der Ausschlusstatbestände gut zurecht. 

 

Unser Tipp: Rasch tätig werden!

 

Unsere Anwälte werden als erstes Ihre Unfallakte einfordern, um über in genauen Bedingungen des Vertrages Einblick zu erhalten. Auch ist es wichtig, die detaillierten Behandlungsunterlagen über die für die Invalidität relevanten Befunde einzusehen. Bei all dieser Recherche Arbeit, profitieren wir von dem Fragebogen zur Unfallversicherung, den Sie auf unserer Homepage ausfüllen können. 

 

Nachdem wir die Ihnen zustehenden Ansprüche ermittelt und berechnet haben, werden wir zunächst in außergerichtliche Regulierungsverhandlungen mit Ihrer Versicherung treten. Ziel ist es, ohne Prozess eine angemessene Invaliditätsleistung zu erhalten. 

 

Sollten diese Bemühungen ohne Erfolg bleiben, sind wir, die Michael Graf Patientenanwälte in Offenburg, Ihre kompetente Unterstützung im Prozess.

 

Wir reichen für Sie gerne eine fundierte und erfolgsorientierte Klage ein - und das bundesweit. 

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