Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 75.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte nachdem festgestellt worden war, dass das Kind fest im Becken lag, die nicht indizierten Entbindungsversuche mittels Kristeller-Handgriff und Vakuumextraktion unterlassen und umgehend unter Abschalten des Oxytocintropfes und Gabe wehenhemmender Medikamente eine eilige Sectio durchgeführt, hätte die Sectio unter geordneten Bedingungen durchgeführt werden können. Durch die Entspannung der Uterusmuskulatur wäre es nicht zu der schweren Blasenverletzung gekommen. Es wäre zudem nicht zu einer Verletzung im Bereich des Scheidengewölbes bzw. der Scheidenvorderwand (ausgelöst entweder durch den nicht indizierten Kristeller-Handgriff oder ebenfalls durch ein sorgfaltswidriges Vorgehen bei Durchführung der Sectio) und daher zu der Blutung im Bauchraum der Mandantin gekommen, sodass die Hysterektomie hätte vermieden werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!