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Patientenrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Hätte der behandelnde Arzt im Rahmen der Erstbehandlung am 01.08.2019 zunächst das Ergebnis der MRT-Untersuchung abgewartet und das Knie des Mandanten nicht in einer 0° Position ruhiggestellt, so hätte die VKB-Plastik unmittelbar erfolgen können und das Knie unseres Mandanten hätte nicht durch eine schmerzhafte und intensive Therapie wieder in die Flexion gebracht werden müssen. 

 

Wäre zudem im Rahmen der sodann am 17.09.2019 durchgeführten VKB-Plastik eine passende und nicht zu lange Interferenzschraube ohne Überstand korrekt eingebracht worden und der tibiale Bohrkanal nicht zu weit vorne positioniert worden, so hätte es keiner Revisionsoperation am 12.12.2019 und 18.05.2020 bedurft. 

 

Ferner wären unserem Mandanten die erheblichen Schmerzen mit massiver Muskelminderung am rechten Oberschenkel, Ansteuerungsproblematik und starkem Kraftdefizit erspart geblieben. Der massive Dauerschaden unseres Mandanten wäre bei einer dem Facharztstandard entsprechend durchgeführten Behandlung vermieden worden.

 

Mithin ist die unfallbedingte Grundverletzung unseres Mandanten vom 01.08.2019 unerheblich. Dies lässt den Behandlungsfehlervorwurf und seine kausalen Folgen mitsamt den eingetretenen Schäden nicht entfallen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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