· 

Arzthaftung: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.

Eine operative Fixierung der Hoden bei Pendelhoden ist nicht indiziert. Hätte der Antragsgegner präoperativ die Form des Hodenhochstandes befundet, hätte er hier einen Pendelhoden diagnostiziert. Als Facharzt für Kinderchirurgie hätte er sodann entsprechend des medizinischen Standards das Nichtstun oder eine andere Therapie verordnen müssen, statt eine operative Fixierung der Hoden vorzunehmen. Somit wäre es zu keiner Hämatombildung mit Wundheilungsstörung am Hodensack gekommen. Eine operative Fixierung der Hoden bei Pendelhoden ist nicht indiziert. Eine solche Maßnahme ist lediglich bei einem Gleithoden oder anderen Lageanomalien der Hoden indiziert. 

 

Weshalb bei dem Antragsteller trotzdem eine operative Fixierung vom Hodensack aus erfolgte lässt sich nicht nachvollziehen. 

 

Die skrotale Fixierung beider Hoden war nicht indiziert. Ausweislich des Operationsberichtes handelte es sich um Pendelhoden die keiner operativen Fixierung bedürfen. 

 

Bezüglich der alleinigen Zirkumzision finden sich in den Aufzeichnungen der Praxis des Antragsgegners keinerlei Hinweise zu einer Indikation.

 

Da keine entsprechenden Symptome (wie z.B. Vorhautentzündung pder Miktionsschwierigkeiten) für eine isolierte Beschneidung vorlagen, war die Zirkumzision nicht indiziert. 

 

Hätte der Antragsgegner präoperativ das Vor- oder Nichtvorliegen der o.g. Symptome befundet, hätte er das Nichtvorliegen diagnostiziert. 

 

Somit wäre es zu keinen Miktionsschwierigkeiten und keinem Buried Penis beim Antragsteller gekommen.  

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte

 


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Patientenanwälte Offenburg


Patientenanwalt.


Fachanwalt.



Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Bewertungen




Unverbindliche Erstberatung.

Michael Graf Patientenanwälte Offenburg
Wir freuen uns auf Sie!

Patientenschutz Offenburg.

Fachanwalt Medizinrecht Michael Graf
Wir beraten Sie gerne!


Graf Johannes Patientenanwälte

ANWALTGRAF - Michael Graf hilft Ihnen gerne!

Offenburg

Schutterwälderstraße 4

77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619

ANWALTGRAF - Gabriela Johannes hilft Ihnen gerne!

Karlsruhe

Ludwig-Erhard-Allee 10

76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619

ANWALTGRAF - Tanja Graf hilft Ihnen gerne!

Freiburg

Friedrichstraße 50

79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619

ANWALTGRAF - Unser Sekretariat hilft Ihnen gerne!

Hinweise



Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag v. 08.30-16.45 Uhr und Freitag v. 08.00-15.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:

✆ +49(0)761-897-88610 

 

Montag bis Donnerstag:

10:30 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag:

10:30 bis 13:30 Uhr


Michael Graf Patientenanwälte Offenburg.
ANWALTGRAF Medizinrecht Offenburg.
Michael Graf Fachanwalt Arzthaftung Offenburg.
ANWALTGRAF Patientenanwalt Geburtsschaden Offenburg.