Berufsunfähigkeit! Ein Schreckgespenst für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die berufliche Existenz steht auf dem Spiel. Die Angst ist begründet: 25 Prozent aller berufstätigen Menschen in Deutschland werden im Laufe ihres Lebens einmal berufsunfähig. Egal ob in Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder aus anderen Gründen - die Auswirkungen der Berufsunfähigkeit sind meist gravierend. Vor allem finanziell wirkt sich eine Berufsunfähigkeit in der Regel negativ aus.
Doch immer mehr Berufstätige sorgen vor. Sie schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Solche Versicherungsmodelle versprechen den Schutz vor finanziellen Schäden im Falle einer Berufsunfähigkeit. Was genau unter Berufsunfähigkeit verstanden wird ist in den Versicherungsbedingungen definiert. In der Regel gilt als berufsunfähig, wer einen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz).
Viele Versicherungen legen jedoch zusätzliche Bedingungen fest, die für die Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit vorliegen müssen. So kann in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherung zum Beispiel bestimmt sein, dass eine Leistungspflicht der Versicherung erst in den Fällen besteht, in denen der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent außer Stande ist, seinen Beruf auszuüben. Vor Vertragsschluss empfiehlt es sich deshalb, besonders genau auch das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen durchzulesen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Doch selbst wenn der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss jegliche Vorsichtsmaßnahmen ergreift, haben viele Versicherungen Taktiken, mit denen sie sich ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. So kommt es vor, dass die Versicherungen auf die frist- und formgerechte Meldung des Versicherungsfalles gar nicht oder mit einer Rücktritts- oder Anfechtungserklärung reagieren. Teilweise erhält der Versicherungsnehmer lediglich eine Teilzahlung, oder die Versicherung verschleppt den Versicherungsfall gänzlich. Ab und an verweisen die Versicherungen den Versicherungsnehmer auf einen Beruf, der sich außerhalb der Grenzen des zulässigen Rahmens einer solchen Verweisung befindet.
Nicht selten verhalten sich die Versicherungsanbieter mit solchen Taktiken gesetzeswidrig. Um sich erfolgreich wehren zu können, ist es von hoher Bedeutung, genauestens über die einem als Versicherungsnehmer tatsächlich zustehenden Ansprüche Bescheid zu wissen. Der Weg zum Fachanwalt ist hier ratsam.
Wir, die Michael Graf Patientenanwälte in Offenburg, sind Experten im Personenversicherungsrecht. Unser Know-how und unsere langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und sie auch vor Gericht kompetent zu vertreten.
Um Ihre Interessen so gut wie möglich vertreten zu können, werden wir als erstes Ihre Versicherungsunterlagen (Versicherungsschein, Versicherungsvertrag und dessen Versicherungsbedingungen) einsehen. Wichtig ist es auch, die ärztlichen Befunde vorliegen zu haben, um über die entscheidenden medizinischen Fragen genauestens informiert zu sein. Je mehr Details wir über Ihren Fall in Erfahrung bringen, desto besser können wir in Ihrem Sinne argumentieren und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, schon vorab den Fragebogen zur Berufsunfähigkeit auszufüllen.
Um den Verweisungen der Versicherung entgegentreten zu können, ist es zudem nützlich, wenn wir detaillierte Einblicke in ihre bisherige Tätigkeit erhalten. Gerne können Sie uns zu diesem Zweck einen Zeitplan (typischer Arbeitstag) mit den entsprechenden Aufgaben zukommen lassen.
Nachdem wir Ihre Ansprüche ermittelt haben, treten wir mit Ihrer Versicherung zunächst in außergerichtliche Regulierungsverhandlungen. Sollten diese mit keinem oder einem nur unbefriedigenden Ergebnis enden, reichen wir für Sie eine fundierte und erfolgsorientierte Klage ein - und das bundesweit.